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Schadenformulare
Mitgliedschaftspreise 2017 bis heute
FAQ's
Rettungs-Infrastruktur
Befindet sich ein Tier in einer akuten Notlage, steht dem
Mitglied heute in der Schweiz und dem Fürstentum
Liechtenstein ein Netz an Pferde-Ambulanzen
und Tierärzten zu jeder Tages- und Nachtzeit
helfend zur Seite.
Die Leistungen rund um Horse-Rescue, die Ausbildung
der Pferderetter sowie die gesamte Infrastruktur
der tiergerechten und schonungsvollen Pferdebergung
werden laufend erweitert und weiter professionalisiert.
Notrufzentrale
- Organisation von Bergungseinsätzen und Notfalltransporten
rund um die Uhr
- Aufbieten eines Notfall-Tierarztes, falls Ihr Tierarzt nicht erreichbar
sein sollte oder sich zu weit weg vom Ereignisort befindet
- Organisation der Einlieferung in eine Pferdeklinik oder ein Tierspital
Geografische Abdeckung
Sofern sich ein Rettungseinsatz in der Schweiz,
dem Fürstentum Liechtenstein
sowie maximal 50 km im angrenzenden Ausland
(Luftlinie zur Schweizer Grenze)
ereignet, werden Unterstützungsleistungen ausgerichtet.
Mitgliedsdauer /-verlängerung
Die Mitgliedschaft dauert ein Jahr ab dem Tag
der erstmaligen Einzahlung.
Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Mitgliedschaft stellt
Eta-Glob eine Rechnung für die Verlängerung aus.
Wird diese nicht vor Ablauf beglichen, verfällt das Anrecht
auf Unterstützungsleistungen.
Alpsömmerung / Winterweide
Seit 1. Januar 2017 sind alle eingeschriebenen Tiere
auch während der Zeit der Alpsömmerung oder auf
externen Winterweiden gedeckt.
Ein Aufenthalt ist Eta-Glob nicht zu melden.
Besitzerwechsel /Schutz für Fohlen
Ein Besitzerwechsel ist innerhalb von 30 Tagen
dem Kundendienst Eta-Glob zu melden, ansonsten
erlischt die Mitgliedschaft für das entsprechende Tier.
Ein neugeborenes Fohlen ist provisorisch während
10 Tagen nach Geburt über das Muttertier versichert.
Ohne Anmeldung und Mitgliederzahlung innerhalb dieser
Frist erlischt der Schutz am 11. Tag nach Geburt.